Die Deutsche Nationalbibliothek fordert sich unter Strafandrohung von jeder auf deutsch getätigten Buchveröffentlichung zwei Exemplare ein. Das betrifft auch E-Books, denn die sind nach deutschem Recht genauso eine Veröffentlichung wie die klassischen Bücher.
2. April 2012
von Peggy
Keine Kommentare

