So bleib ich in der KSK, wenn´s mal eng wird mit dem Mindesteinkommen

01-24-2012

Die KSK versichert nicht jeden. Zum einen muss man nachweisen, dass man Künstler oder Publizist nach KSK-Kriterien ist, zum anderen muss man ein gewisses Mindesteinkommen erwirtschaften. Wer dauerhaft darunter liegt, fliegt irgendwann raus, doch es gibt einen gewissen Spielraum.

Wie hoch ist das Mindesteinkommen?

3.900 Euro – soviel muss reinkommen. Wer das hat, muss sich über die KSK versichern, sofern er die Kriterien des KSVG erfüllt.

Allerdings: Ausnahmen bestätigen die Regel. So gilt für Berufsanfänger eine „Schonfrist“ von drei Jahren. In der Zeit ist es kein Problem, wenn man bei seiner Einkommensmeldung unter den Mindestbetrag rutscht.

Nach den drei Jahren wird es aber ernst, denn in den „Genuss“ seine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse abzuführen, kommt eben nicht jeder. Dann muss man den Mindestbeitrag in wenigstens vier von sechs Jahren reinbekommen, sonst stellt die KSK die Dauerhaftigkeit der künstlerischen Tätigkeit in Frage.

Nicht zu Unrecht wie ich finde, denn wer weniger als das Mindesteinkommen verdient, dem bleibt ja eigentlich nix zum Leben. 3.900 Euro durch zwölf Monate sind ja nur 325 Euro.

Was machen, wenn es eng wird?

Aber es kann eben doch mal vorkommen, zum Beispiel wenn man an größeren Projekten arbeitet und dementsprechend große Abschlagszahlungen erhält. Schließlich gilt eben nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung, sondern der Kontoeingang pro Kalenderjahr für die Abrechnung. So kann ein Jahr schon mal sehr schlecht aussehen, wenn dann zufällig erst im nächsten Januar der Rubel rollt.

Wer eben in einem Jahr eben nur das Mindesteinkommen reinholt, zahlt monatlich den absoluten Mini-Beitrag für Kranken- und Rentenversicherung, nämlich 71,99 Euro (plus Pflegeversicherung). Sollte das allerdings das ganze Berufsleben so laufen, kommt rententechnisch dann nicht sehr viel bei rum.

Wer sich jetzt fürchtet, aus dem Raster zu fallen, kann aber aufatmen, denn: man hat ja einen gewissen Entscheidungsspielraum. Jeder Künstler muss bis Anfang Dezember des Jahres eine Einkommensschätzung abgeben.

Schätzung? Genau, eine Schätzung für das zu erwartende Einkommen im Folgejahr. Nun ist aber keiner von uns Gott (nehm ich mal an) und deshalb trifft man mit der Prognose also nie so vollkommen ins Schwarze. Man macht sich das Leben also leichter, wenn die Schätzung über dem Mindesteinkommen liegt. Dann bleibt man weiter versichert und fällt der KSK erstmal nicht unangenehm auf.

Yeah, der Gesetzgeber steht hinter uns!

Die Einkommensüberprüfung findet nicht regelmäßig statt, so dass man in den meisten Fällen zumindest Zeit gewinnt, um mit den Einnahmen wieder über die Schwelle zu hüpfen. Außerdem hat das Landessozialgericht Bayern (Aktenzeichen L 4 KR 96/89) verfügt, das dieser kleine Kniff rechtmäßig wird.

So dürfen alle, deren Einkommen „im Grenzbereich“ liegt zunächst erstmal selbst bestimmen, ob sie über die KSK versichert werden wollen oder nicht. Sie legen die Schätzung eben dementsprechend über oder unter den Grenzbetrag von 3.900 Euro.

Noch mehr zum Thema:

  1. Blogger: Nehmt Eure Rechte wahr, geht zur KSK!

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