Wer als Webtexter oder Blogger (oder Autor in jedem Sinn) tätig ist, produziert im Laufe des Jahres jede Menge Artikel. Für Artikel ab einer bestimmten Länge erhält man von der Verwertungsgesellschaft Wort in Deutschland Tantiemen.
Wenn man die Texte selbst hostet, wie das die meisten Blogger tun, ist die Ausschüttung ganz beträchtlich, sobald man eine Mindestanzahl an Lesern erreicht. Wie hoch diese Anzahl ist, wird jedes Jahr neu festgelegt, sie lag in den letzten Jahren jedoch in jedem Fall deutlich über tausend Views.
Link: TOM – Registrierungs- und Meldeportal der VG Wort
Wer seine Texte nicht selbst hostet, kann diese trotzdem der VG Wort melden, erhält dann aber natürlich eine deutlich geringere Vergütung, weil sich eben nicht erkennen lässt, wie populär ein Artikel ist. Dafür gibt es bei der VG Wort einen eigenen Topf, der nennt sich „Sonderausschüttung“.
Wer schon bei der VG Wort gemeldet ist, hat noch bis zum 31.01.2012 Zeit, alle Texte zu melden, die im Jahr 2011 online waren. Wer sich dort noch nicht gemeldet hat, kommt erst in der nächsten Ausschüttung im Jahr 2013 für das aktuelle Jahr zum Zuge.
Kriterien zur Teilnahme an der Sonderausschüttung
- Wer Artikel zur Sonderausschüttung meldet, muss der Urheber, darf aber nicht der Seiteninhaber sein.
- Die Artikel müssen sich auf deutschen Seiten befinden.
- Unter der entsprechenden Domain dürfen keine Zählmarken integriert sein. Der Seitenbetreiber darf also nicht schon seinerseits Tantiemen abgreifen.
Meldefähig sind Artikel, die nicht kopiergeschützt und frei zugänglich sind. Sie dürfen auch kostenpflichtig und deshalb nur eingeschränkt zugänglich sein (Kennwort).
Die Artikel müssen direkt im html oder als PDF abrufbar sein, andere Formate (Textdateien etc.) werden nicht akzeptiert. Sie müssen bis zum 31.12.2011 eingestellt worden sein und wenn sie bei einer Überprüfung nicht mehr online sind, sollte man nachweisen können, dass sie online waren (eventl. per Screenshot?).
Die Mindestlänge für meldefähige Artikel liegt bei 1.800 Zeichen (natürlich inklusive Leerzeichen).
Das Erscheinungsjahr, die Sprache und die Tatsache, dass ein Artikel vielleicht schon mal anderweitig veröffentlicht war, sind für die Meldung nicht relevant.
Pro Domain wird nur eine Meldung vorgenommen, wobei man die Zahl der meldefähigen Artikel einer groben Kategorie zuordnet (1-20, 21-60 …) Überprüfungen finden stichprobenmäßig statt. Ich muss nicht darauf hinweisen, dass es ganz schlecht fürs Karma ist, wenn man diesen Umstand auszunutzen versucht!

Ich habe mich dieses Jahr das erste Mal bei der VG Wort registriert und es davor die Jahre leider nicht gemacht. Das Thema mit der Sonderausschüttung habe ich so noch gar nicht bedacht. Danke für den sehr guten Hinweis.
Ist schnell erledigt. Einfach nur die Domain angeben und die Zahl der Texte. Man kann die Meldung auch unkompliziert zurücknehmen, wenn man sich vertan hat. (So wie ich mich gestern mit Texten die auf einer schweizer Domain liegen …)
Kurze Frage: Wie wird es gehandhabt, wenn man als in Deutschland wohnhafter Autor für eine Schweizer Internetseite schreibt. Ein Fall für die VG Wort oder für die Prolitteris?
Gruß
Der deutsche Teil der Frage ist schnell beantwortet: Die VG Wort kümmert sich nur um deutsche Domains, das muss sich aus dem Impressum bzw. den Daten zum Domaininhaber ableiten lassen.
Ich hab zwar auch Texte auf schweizer Seiten, allerdings bin ich über die Situation was Prolitteris als Verwertungsgesellschaft betrifft nicht gut informiert.
Das sollte sich ändern :)